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Fahrverbot für schnelle E-Bikes, aber nur in eine Richtung

Ich pendle mehrmals pro Woche mit einem schnellen E-Bike über den Seedamm und zurück. Vom Seedamm her kommend kann auf dem Abschnitt zwischen Seedamm und OST (Teil der interkantonalen Velorouten 9 und 99) problemlos mit dem 45er E-Bike gefahren werden, es gibt keine Signalisierung die dies verbietet. (Dass dabei auf dem geteilten Fussgänger-/Radweg langsam und rücksichtsvoll gefahren wird, ist natürlich selbstverständlich.)

Von der OST her kommend gibt es auf demselben Weg jedoch ein Mofa-Verbotsschild, welches bedeutet, dass man bisher nur mit ausgeschaltetem Motor fahren durfte, und ab 1. Juli 2025 aufgrund der angepassten Gesetze ein komplettes Fahrverbot gilt. Bis wo das Verbot gilt, ist mir nicht ganz klar, weil bei der nächsten Abzweigung links ein komplettes Fahrverbot steht, und rechts gar kein Schild. Ist das Verbot hier aufgehoben, oder gilt es bis zum Seedamm?

Zusammengefasst bedeutet das, dass für schnelle E-Bikes in eine Richtung ab dem 1. Juli 2025 ein vollständiges Fahrverbot herrscht, und in die andere Richtung mit 45 km/h legal gefahren werden darf. Das macht so überhaupt keinen Sinn.

Ich möchte bitten, diese Signalisierung zu überdenken. Es bietet sich an, hier das ab dem 1. Juli erlaubte Zusatz-Schild "E-Bike gestattet" zu montieren. Wenn Sicherheitsbedenken bestehen, gerne auch in Kombination mit einer Geschwindigkeitslimite. (Die Massnahme gegen zu schnell fahrende E-Bikes sollten Geschwindigkeitslimiten und keine Verbote sein.)

Erstellt am: 25.6.2025

Kategorien

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KoexistenzSignalisationVerbot?!

Organisationen

Die hier aufgelisteten Organisationen nutzen bikeable offiziell und erhalten E-Mailmeldungen zu Spots im Gebiet.

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pauldergaul

29.6.2025

Ich hatte die Stadt Rapperswil noch vor der Erstellung dieses Spots dazu angeschrieben, und die Sache wurde schnell und sehr zuvorkommend behandelt:

> "Das Fuss- und Veloverkehrskonzept von Stadt Rapperswil-Jona beinhaltete einige Stellen, an welchen die Signalisation insbesondere für den Veloverkehr verbessert werden sollte. Wir werden diese Anpassungen voraussichtlich in naher Zukunft vornehmen – sofern unsere Anpassungen von der Kantonspolizei genehmigt und verfügt werden. Dies ist im Kanton SG etwas spezielle, da die Kantonspolizei sämtliche Signalisationen und Markeirungen genehmigen muss. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine leichte Veränderung der Gesetzgebung, welche ein Befahren von der Hochschule Ost in Richtung Seedamm tatsächlich zukünftig nicht mehr erlaubt. Gerne werde ich Ihr Anliegen aufnehmen und schnellstmöglich anpassen. Wie Sie richtig sagen, handelt es sich um eine wichtige Veloverbindung. Auf den 1. Juli werden wir dies aber nicht anpassen können. Ich danke Ihnen nochmals für den Hinweis."

Der Eintrag auf Bikeable wurde mir in der gleichen E-Mail nahegelegt, worauf ich ihn hier eingetragen habe.

Wenige Tage später dann bereits ein Update:

> "Vielen Dank für die Eintragung des Spots auf Bikeable. Ich konnte die Abklärungen inzwischen tätigen und zumindest provisorisch haben wir vonseiten Kantonspolizei die Bewilligung erhalten, das Zusatzschild «E-Bike gestattet» anzubringen. Das Schild wird voraussichtlich Ende Juli aufgestellt werden können."

Vielen Dank an dieser Stelle an die Stadt und zuständigen Personen, toll, wenn es hier Leute hat, die sich aktiv für nachhaltige Mobilität und die Pflege der Velorouten einsetzen! 👏
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lezurex

26.6.2025

Ich habe diesbezüglich bereits zwei meiner vielbefahrenen Gemeinden geschrieben.

Die eine hat relativ offen reagiert und schaut sich das nun an, ich gehe aber nicht davon aus, dass es bis 1. Juli fertig wird. Sie muss das noch mit der Kantonspolizei abklären, meldet sich Ende Juni wieder.

Die andere wollte das Problem gar nicht erst verstehen und hat meine Anfrage à la "rechtliche Grundlage für den Zusatz E-Bikes fehlt" in zwei Sätzen abgelehnt. Dies, obwohl ich in der Mail klar erläutert habe, dass die rechtliche Grundlage erst ab 1. Juli in Kraft ist. Es wurde sich also gar nicht erst richtig damit auseinandergesetzt. Hier musste ich nachhaken. Dann haben sie es gecheckt, aber es müsse erst mit folgenden Stellen abgeklärt werden bzw. folgende Dinge sind Voraussetzung:
- Gemeindrat (logisch)
- Verfügung des Kantons (was?)
- Pro Velo Zürich (immerhin denkt ihr an sie aber es gäbe andere Problemstellen auf eurem Gemeindegebiet, wo ihr sie viel besser einbeziehen solltet)
- Fachstelle Velo (die Fachstelle empfiehlt genau das, was ich gefordert hatte)
- Kantonspolizei (ja, okay)
- allenfalls umliegende Gemeinden

Bei dieser ganzen Liste ist mir die Kinnlade runter hahaha
Bearbeitet: 26.06.2025, 17:05:14
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brummbaer

26.6.2025

Ich gehöre auch zu den S-Pedelec fahrer und sehe es genau so wie ihr.
Leider ist es zu dem Verbot gekommen, weil leider einige glauben wenn es 45 km/h kann darf ich die auch immer und überall fahren. Genau die führen dann, zu solchen Verboten.
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rereheoe

26.6.2025

Ich bin auch mit einem schnellen E-Bike unterwegs und frage mich an einigen Orten genauso, ob es dann ab Juli legal einfach kein Durchkommen mehr gibt, obwohl es ausgewiesene Velorouten sind. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass da einfach niemand dran denkt, dass man da etwas machen sollte. Oftmals wurden ja damals die Mofafahrverbote angebracht wegen Lärm und Gestank, was ja bei S-Pedelec kein Thema ist. Mit Geschwindigkeitslimiten kann man das definitiv auch gut verbinden (wenn's nicht grad 5 km/h Höchstgeschwindigkeit ist ;-).
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pauldergaul

29.6.2025

Es gibt viele Orte, wo die Töffliverbote ganz offensichtlich dem Lärmschutz dienen (z.B. wenn der Geltungsbereich nur am Wochenende und an Feiertagen ist). An S-Pedelecs hat man damals schlichtweg noch nicht gedacht.

Du hast recht bezüglich Limiten - wenn Verkehrsteilnehmer zu schnell unterwegs sind, ist die Lösung dafür eine Geschwindigkeitslimite, kein Verbot. Schliesslich kann auch ein Rennvelofahrer 40-50 km/h schnell fahren, dafür braucht's keinen Elektromotor.

Das beste Mittel ist natürlich gegenseitige Rücksichtsnahme, dann braucht's gar keine Verbote oder Einschränkungen.
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