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VVR: Argumentation für Notwendigkeit Durchgangsverkehr m.E. nicht mehr stichfest

— Sorry, meine Beharrlichkeit mag ermüdend sein – das jahrelange tägliche Befahren der VVR ist es allerdings leider auch —

👉🙏 Ich habe mich mal wieder mit der Argumentation von Frau Rykard / DAV zum Durchgangsverkehr auf der VVR beschäftigt (https://www.bikeable.ch/spots/12167). Die bevorstehende „Einbahn Letzigrund“ bringt aus meiner Sicht das zentrale Argument der Stadt ins Wanken.
Ich bitte die zuständigen Stadträtinnen und ihre Ämter, die untenstehende Argumentation zu prüfen und – sofern sie standhält – eine konsequente Unterbindung des Durchgangsverkehrs umzusetzen (z. B. durch Abhängen der Hardbrücke, ein Rechtsabbiege-Regime mit Modalfiltern etc.).

🔍 📝 Ausgangslage: Argument für den Durchgangsverkehr auf der VVR
Im Post vom März 2025 schreiben die Verantwortlichen, dass
• die Herdern- und Baslerstrasse „von jeglichem Durchgangsverkehr“ zu befreien seien,
• die Stadt dafür im Jahr 2024 ein Konzept erarbeitet habe,
• Expert:innen jedoch befürchten, dass der zusätzliche Verkehr über den Albisriederplatz den ÖV behindern würde.
Der Durchgangsverkehr auf der VVR wurde hier – wie auch an anderen Stellen z. B. Tsüri, Mai 2025 – mit einer zusätzlichen Überlastung des Albisriederplatzes und der Behinderung des ÖV begründet.

💡 ❌ Mit der „Einbahn Letzigrund“ fällt dieses Argument weg
Mit der bevorstehenden „Einbahn Letzigrund“ wird der Verkehr jedoch genau über den Albisriederplatz geführt. Ich gehe davon aus, dass im Rahmen dieser Planung geprüft und bestätigt wurde, dass der Albisriederplatz den prognostizierten Mehrverkehr bewältigen kann – andernfalls hätte man diese Massnahme kaum beschlossen. Damit ist die bisherige Argumentation aus meiner Sicht nicht mehr stichhaltig.

💥 🎯 Konsequenz
Gemäss der Kommunikation von Frau Rykard soll die VVR „von jeglichem Durchgangsverkehr“ befreit werden, was auch dem behördenverbindlichen Planungsinstrument kRP entspricht. Deshalb muss und kann nun auch der Durchgangsverkehr von der Hohlstrasse (Kantonsstrasse) via VVR (unklassierte Quartierstrasse) konsequent unterbunden werden. Entsprechend der Strassenhierarchie ist dieser Verkehr z.B. über die Duttweilerbrücke auf die Hardbrücke zu führen – was gemäss Tsüri (Januar 2026) auch während der Brückensanierung gewährleistet ist.

📌📎 Anmerkungen / PS
1. Natürlich könnte man mir vorhalten, dass zunächst die Auswirkungen der „Einbahn Letzigrund“ abzuwarten seien. Nach drei Jahren VVR sowie dem teilweise jahrelangen Warten auf angekündigte Sofortmassnahmen bin ich jedoch der Ansicht, dass nun eine definitive und konsequente Lösung umgesetzt werden sollte und die Velofahrenden nicht weiter auf schrittweise Teilmassnahmen vertröstet werden sollten.
2. Die im Ursrpung-Post erwähnten Massnahmen gegen das Fahren in unerlaubter Richtung beim Letzipark funktionieren – wie auf bikeable dokumentiert – nur mässig. Hier braucht es kurzfristige Sofortmassnahmen (z. B. eine einseitige Sicherheitslinie zur Verhinderung von U-Turns) sowie Anpassungen im Bauprojekt (z. B. Rechtsabbiegekammern).




Erstellt am: 26.2.2026

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