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Achtung, hier kriegt man ungerechtfertigte Bussen als Velofahrerin oder Velofahrer!

Bei dieser Strassenquerung hat es ein Lichtsignal für Fussgänger, welches für Velofahrende nicht verpflichtend ist.

Ich habe mit gebotener Vorsicht die Veloüberfahrt der Strasse genutzt und wurde dann von einem Polizisten angehalten und hab eine Busse (Missachtung eines Rotlichts) erhalten, obwohl es dafür keine Rechtsgrundlage gibt. Auch eine längere Diskussion hat nichts genützt. Er hat nur gemeint, es sei ja klar, dass man das nicht dürfe...

Mein darauf eingereichter Einwand wurde nicht wirklich geprüft (habe mich beim ASTRA, bei der DAV der Stadt Zürich, meiner Rechtsschutzversicherung und beim kantonalen Amt für Mobilität erkundigt und wurde mir von allen Stellen bestätigt, dass das Fussgänger-Rotlicht für Velos nicht verpflichtend ist).

Zitat:
"Wird durch die Stadtpolizei eine Übertretung festgestellt, wird eine Ordnungsbusse ausgesprochen.
Da Sie vor Ort Kontakt mit dem Polizisten hatten, welcher Ihnen die Bussen ausgestellt hat, gehen wir davon aus, dass Ihnen der Sachverhalt bereits erläutert wurde. An der auferlegten Busse halten wir daher fest."

Aber ist ja klar, Polizei stützt die Polizei und es ist nicht denkbar, dass jemand bei der Polizei einen Fehler machen könnte oder die Gesetzeslage für Verkehr nicht in jedem Detail kennt.

(gemäss Signalisationsverordnung Art. 68:
... Lichter mit Fussgängersymbol richten sich an Fussgänger; diese dürfen die Fahrbahn oder den Gleisbereich nur betreten, wenn das Symbol grün aufleuchtet. Beginnt es zu blinken oder erscheint ein gelbes Zwischenlicht oder sofort das rote Licht, müssen die Fussgänger die Fahrbahn oder den Gleisbereich ohne Verzug verlassen.

Lichter mit Fahrradsymbol richten sich an Führer von Fahrrädern und Motorfahrrädern. Für die Bedeutung der Lichter gelten die Absätze 1–4.)

Erstellt am: 16.4.2026

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SignalisationQuerungsproblemVerbot?!

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Bearbeitet: 16.04.2026, 19:16:48
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Gelöscht: 16.04.2026, 20:10:22
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