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Begegnungszone ja – aber das Fahrverbot schiesst komplett am Problem vorbei

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Dieser Spot wurde in der Zwischenzeit verbessert.

Es ist grundsätzlich zu begrüssen, dass die Stadt die Velonutzung fördern will. Das ist richtig und längst überfällig.
Was für mich aber völlig unverständlich bleibt, ist das Fahrverbot auf dieser Strecke.

In einer bestehenden 30‑Zone hätte es vollkommen ausgereicht, die Vortrittsregelung anzupassen. Die Sicht ist überall frei, die Geschwindigkeit tief, und die Konflikte entstehen nicht wegen fehlender Infrastruktur, sondern wegen der aktuellen Vortrittsbelegung. Das wäre mit minimalem Aufwand lösbar gewesen.

200 m weiter, an der Horwerstrasse, verschärft sich die Situation massiv: Dort fahren die Autos 50 oder 60 km/h, und genau dort ist es für Velofahrende deutlich gefährlicher. Trotzdem wird ausgerechnet der Abschnitt gesperrt, der am einfachsten und sichersten regulierbar wäre.

Für die Anwohner wird es zusätzlich schwierig:
Mit dem Fahrverbot wird man komplett vom Quartier abgeschnitten. Die Bireggstrasse und die Obergrundstrasse ist jetzt schon überlastet, im Feierabendverkehr steht dort alles. Und von der Voltastrasse kommt man praktisch nicht mehr ins Neustadt‑Quartier hinein.

Wie gedenkt die Stadt das zu lösen?
Wenn man von der Voltastrasse ins Neustadt‑Quartier will, bleibt einem dann ernsthaft nur der Weg einmal durch die halbe Stadt, um zur eigenen Wohnung zu kommen?

Hier braucht es dringend flankierende Massnahmen, statt einfach eine Regelung zu beschliessen, die neue Probleme schafft, ohne die bestehenden zu lösen.

Erstellt am: 17.8.2026

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Offizielle Antwort
Vielen Dank für den Eintrag. Mit der Einführung des Fahrverbots wird das Kleinmattquartier vom Durchgangsverkehr entlastet und die nötigen Voraussetzungen geschaffen, dass eine Begegnungszone im Knotenbereich eingeführt werden kann. Lokale Erhebungen haben im Frühjahr gezeigt, dass der Schleichverkehrsanteil in den Spitzenstunden klar über 50% liegt. Das Fahrverbot leistet daher einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der lokalen Aufenthaltsqualität sowie Verkehrssicherheit und sorgt dafür, dass der Verkehr bis zur Feinerschliessung auf dem übergeordneten Strassennetz bleibt.

Mit der Vortrittsanpassung wird dem hohen Veloverkehrsaufkommen auf dem Freigleis Rechnung getragen. Priorisierungen von Radwegen sind nur gegenüber untergeordneten Nebenstrassen möglich. Bei der Horwerstrasse handelt es sich um eine Kantonsstrasse.
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Bearbeitet: 18.08.2026, 09:57:09
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